Erbt mein Ehepartner automatisch?
Kurz gesagt
Ja, der überlebende Ehegatte ist gesetzlicher Erbe. Wie viel er erhält, hängt davon ab, wer sonst noch erbt. Vor der Erbteilung wird zudem das Güterrecht abgerechnet.
Stirbt ein Ehegatte, wird zuerst die güterrechtliche Auseinandersetzung durchgeführt. Erst danach wird der Nachlass nach den Regeln des Erbrechts verteilt. Güterrecht und Erbrecht sollten Sie deshalb immer zusammen betrachten.
Ohne Testament oder Erbvertrag erhält der überlebende Ehegatte
neben Nachkommen, z.B. Kinderndie Hälfte
neben Eltern oder Geschwistern (elterlicher Stamm)drei Viertel
wenn es keine dieser Erben gibtalles
Seit dem 1. Januar 2023 haben nur noch Nachkommen sowie Ehegatten (und eingetragene Partner) einen Pflichtteil, Eltern nicht mehr. Hinterlassen Sie Nachkommen oder einen Ehegatten, können Sie nur über den Teil frei verfügen, der nicht durch Pflichtteile gebunden ist.
Der überlebende Ehegatte kann unter bestimmten Voraussetzungen verlangen, dass ihm die bisherige Familienwohnung oder das Haus sowie der Hausrat auf Anrechnung an seinen Erbteil zugewiesen werden. Je nach Umständen kommt auch ein Wohnrecht oder eine Nutzniessung in Betracht.
Mit einem Testament oder Erbvertrag gestalten Sie die Erbfolge innerhalb der Pflichtteile selbst. Besonders wichtig ist eine abgestimmte Ehe- und Nachlassplanung, wenn Kinder aus früheren Beziehungen da sind, bei Wohneigentum, einem Unternehmen oder Vermögen im Ausland.
Gesetzliche Grundlage: Art. 462 ZGB · Art. 470 ZGB · Art. 612a ZGB · Art. 204 ZGB · Art. 215 ZGB