Ehevertrag und Konkubinatsvertrag: wann sie sinnvoll sind
Ein Vertrag klingt unromantisch — schafft aber Klarheit und schützt beide Seiten. Wer die finanziellen Verhältnisse frühzeitig regelt, muss im Konfliktfall nicht streiten. Für Ehepaare gibt es den Ehevertrag, für unverheiratete Paare den Konkubinatsvertrag.
Der Ehevertrag
Ohne Ehevertrag gilt in der Schweiz automatisch der Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung. Mit einem Ehevertrag können Sie davon abweichen — etwa zur Gütertrennung oder Gütergemeinschaft — und regeln, wie das Vermögen bei Scheidung oder im Todesfall aufgeteilt wird. Ein Ehevertrag muss öffentlich beurkundet werden.
Sinnvoll ist er besonders, wenn:
- eine Partei ein Unternehmen oder eine Beteiligung besitzt,
- erhebliche Vermögensunterschiede bestehen,
- Vermögen aus einer Erbschaft geschützt werden soll,
- es sich um eine zweite Ehe mit Kindern aus früheren Beziehungen handelt.
Der Konkubinatsvertrag
Für unverheiratete Paare gibt es in der Schweiz kaum gesetzliche Regeln. Das bedeutet: Ohne Vereinbarung ist im Trennungs- oder Todesfall vieles ungeklärt. Ein Konkubinatsvertrag schliesst diese Lücke und regelt zum Beispiel:
- wem welche Vermögenswerte und die gemeinsame Wohnung gehören,
- wie laufende Kosten getragen werden,
- was mit gemeinsam finanzierten Anschaffungen bei einer Trennung geschieht,
- Absicherung bei Krankheit.
- Absicherung im Todesfall — nur mit einem Testament gewährleistet, da unter Konkubinatspartnern kein gesetzliches Erbrecht besteht.
Worauf Sie achten sollten
Ein guter Vertrag ist auf Ihre konkrete Situation zugeschnitten — Vorlagen aus dem Internet greifen oft zu kurz oder sind nicht rechtsgültig. Wichtig ist ausserdem, beide Perspektiven fair einzubinden; genau das lässt sich gut im Rahmen einer Rechtsberatung oder, bei unterschiedlichen Vorstellungen, mit Mediation gestalten.
Vertrag, der zu Ihnen passt
Im Erstgespräch klären wir, welche Regelung für Ihre Situation sinnvoll und rechtssicher ist.