Ratgeber · Scheidung

Scheidung in der Schweiz: Ablauf, Dauer und Kosten

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Eine Scheidung muss in der Schweiz immer von einem Gericht ausgesprochen werden. Wie aufwändig, teuer und belastend das Verfahren wird, hängt aber vor allem davon ab, ob sich die Ehegatten einig sind — oder ob jeder Punkt vor Gericht erstritten werden muss.

Zwei Wege: gemeinsames Begehren oder Klage

Das Schweizer Recht kennt im Wesentlichen zwei Wege:

  • Scheidung auf gemeinsames Begehren: Beide sind sich einig, dass sie sich scheiden lassen, und reichen zusammen eine Vereinbarung über die Folgen ein. Das ist der schnellere, günstigere und schonendere Weg.
  • Scheidungsklage: Können sich die Ehegatten nicht einigen oder will nur einer die Scheidung, entscheidet das Gericht über die strittigen Punkte. Das dauert länger und kostet mehr.

Mein Ziel ist es, wo immer möglich den ersten Weg zu ermöglichen — durch Beratung, Mediation oder ein CLP-Verfahren.

Was muss geregelt werden?

Unabhängig vom Weg müssen dieselben Themen geklärt werden:

  • Betreuung, Wohnsitz und Unterhalt der Kinder
  • Nachehelicher Unterhalt zwischen den Ehegatten
  • Aufteilung des Vermögens (Güterrecht)
  • Ausgleich der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse)
  • Nutzung oder Übertragung der gemeinsamen Wohnung

Wie lange dauert eine Scheidung?

Bei einer einvernehmlichen Scheidung mit vollständiger Vereinbarung ist das Verfahren oft in einigen Monaten abgeschlossen. Eine strittige Scheidung kann sich über ein bis mehrere Jahre ziehen, besonders wenn Gutachten nötig werden oder Entscheide weitergezogen werden. Je mehr Sie vorher aussergerichtlich klären, desto kürzer das gerichtliche Verfahren.

Was kostet eine Scheidung?

Die Kosten setzen sich aus Gerichtskosten und Anwaltshonorar zusammen und hängen stark vom Streitwert und vom Aufwand ab. Eine einvernehmliche Scheidung ist deutlich günstiger als ein streitiges Verfahren, bei dem beide Seiten über mehrere Runden anwaltlich vertreten sind. Eine seriöse Zahl lässt sich erst nennen, wenn die Situation bekannt ist — im Erstgespräch gebe ich Ihnen eine realistische Einschätzung.

Der schonendere Weg

Die Scheidung selbst können Sie nicht umgehen — die inhaltliche Auseinandersetzung davor aber sehr wohl gestalten. Wer die Folgen gemeinsam regelt statt sie zu erstreiten, spart Zeit, Geld und Nerven und schützt vor allem die Beziehung zu den Kindern. Genau hier setzt meine Arbeit an.

Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für Ihre persönliche Situation vereinbaren Sie am besten ein Erstgespräch.
Erster Schritt

Klarheit über Ihre Optionen

Im Erstgespräch ordne ich Ihre Situation rechtlich ein und zeige Ihnen, welche Wege offenstehen.