Ratgeber · Kinder & Unterhalt

Unterhalt und Sorgerecht nach der Trennung

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Wenn Eltern sich trennen, stehen zwei Fragen im Zentrum: Wer kümmert sich wie um die Kinder, und wer trägt welche Kosten? Massstab ist in der Schweiz immer das Wohl des Kindes — nicht der Wunsch der Eltern.

Elterliche Sorge und Betreuung

Die elterliche Sorge steht heute in der Regel beiden Eltern gemeinsam zu, auch nach einer Trennung oder Scheidung. Sie umfasst die wichtigen Entscheidungen im Leben des Kindes. Davon zu unterscheiden ist die Obhut bzw. Betreuung — also die Frage, bei wem und wie oft das Kind tatsächlich lebt. Möglich sind zum Beispiel eine überwiegende Betreuung bei einem Elternteil mit Besuchsrecht des anderen oder eine alternierende (geteilte) Betreuung.

Kinderunterhalt

Der Unterhalt des Kindes setzt sich aus zwei Teilen zusammen: dem Barunterhalt (für die direkten Kosten wie Wohnen, Essen, Kleidung, Ausbildung) und dem Betreuungsunterhalt, der abbildet, dass der betreuende Elternteil nicht voll erwerbstätig sein kann. Die Höhe richtet sich nach dem Bedarf des Kindes und der Leistungsfähigkeit der Eltern; jeder Fall wird individuell berechnet.

Unterhalt zwischen den Ehegatten

Während der Trennung kann ein ehelicher Unterhalt geschuldet sein, nach der Scheidung unter Umständen ein nachehelicher Unterhalt — etwa wenn eine Seite wegen der Kinderbetreuung oder der Rollenteilung während der Ehe nicht sofort für sich selbst aufkommen kann. Grundsatz ist die wirtschaftliche Eigenständigkeit, soweit sie zumutbar ist.

Warum Einigung dem Kind am meisten hilft

Kinder leiden weniger unter der Trennung selbst als unter dem Konflikt der Eltern. Eine einvernehmliche Regelung — erarbeitet in Beratung oder Mediation — schützt die Kinder und schafft eine Basis, auf der Eltern auch danach zusammenarbeiten können. Genau darauf lege ich in meiner Arbeit den Fokus.

Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Unterhaltsberechnungen sind stets individuell. Für Ihre persönliche Situation vereinbaren Sie am besten ein Erstgespräch.
Erster Schritt

Eine Lösung im Sinne der Kinder

Im Erstgespräch besprechen wir, wie sich Betreuung und Unterhalt fair und tragfähig regeln lassen.